Antrag der CDU-Fraktion zur Unterstützung der Vereine auf städtischen Sportanlagen

Der Rat der Stadt Ahlen möge beschließen:

Für die Unterstützung von Sportvereinen auf städtischen Sportanlagen in Form von Werbetafeln und der sogenannten „Bandenwerbung“ durch private Sponsoren wird ab dem 1. Januar 2024 kein Entgelt mehr seitens der Stadt Ahlen erhoben.

Etwaige Fortschreibungen der Sportförderrichtlinie sowie bestehende oder geplante Richtlinien und Rechtsvereinbarungen sind entsprechend anzupassen. Begründung Die Ahlener Sportvereine leisten einen enormen Beitrag für das gesellschaftliche Leben, die Jugendarbeit und die Gesundheitsförderung im Stadtgebiet.

Eine wichtige Stütze für viele Vereine ist unter anderem die Unterstützung durch Privatpersonen und Unternehmen. Diese geben mit ihrem sachlichen und finanziellen Engagement ein Bekenntnis zum Sportstandort Ahlen sowie den hier erbrachten sportlichen und ehrenamtlichen Leistungen ab. Vielfach honorieren die Vereine diese Unterstützung mit dem Anbringen von Werbetafeln. Im Gegensatz zu Vereinen mit eigenen Sportanlagen, müssen die auf städtische Sportflächen angewiesene Vereine jährlich eine sogenannte „Schutzgebühr“ in Höhe von 5 Euro pro laufenden Meter „Werbefläche“ an die Stadt entrichten. In Sporthallen beträgt diese Gebühr sogar 12,50 Euro pro Meter pro Jahr. Dieses Entgelt ist ein Relikt der Haushaltsjahre Anfang der 2000er und diente der Aufrechterhaltung der Sportförderung. Angesichts der Leistungen der Sportvereine, dem Selbstverständnis der Stadt Ahlen als „Sportstadt“ sowie dem Wegfall der das Entgelt begründenden finanziellen Notsituation, sieht die CDU Fraktion die weitere Erhebung als überholt an.

Dies gilt besonders vor dem Hintergrund, dass die Sportvereine durch ihr Engagement einen wirtschaftlichen und kostengünstigen Betrieb der auch von den Schulen genutzten Sportstätten garantieren. Das Gesamtaufkommen des Entgeltes stellt sowohl in Relation zur Sportförderung, als auch zum Gesamthaushalt einen marginalen Anteil dar und beträgt wenige Tausend Euro. Gleichzeitig belastet die aktuelle Regelung die einzelnen Vereine durchaus spürbar und - aufgrund der meist ohnehin erfolgenden anderweitigen städtischen Förderung - nach dem Prinzip „linke Tasche – rechte Tasche“.

Gerade nach der Covid-19 Pandemie und in Zeiten eines steigenden Preisniveaus ist die Abschaffung des Entgeltes das richtige Signal an Sportler und Unterstützer. Die Fraktion wird weiter dafür Sorge tragen, dass der Wegfall des zu keiner Zeit zweckgebundenen Entgeltes nicht durch Kürzungen bei anderen Vereinen kompensiert wird.

Peter Lehmann und Fraktion