CDU Informationsveranstaltung zur Pflegeversicherung

Referent Martin Kamps Referent Martin Kamps

„Für Laien eher kompliziert“

Martin Kamps referierte bei CDU-Infoveranstaltung zum Thema Pflegeversicherung
Vorhelm - Die Reform der Pflegeversicherung, die zum 1. Januar in Kraft trat, war jetzt Thema einer Informationsveranstaltung der CDU Vorhelm. Damit wurde die Veranstaltungsreihe mit sozialen Themen im Gasthaus Pelmke fortgesetzt. Auch diesmal war das Interesse groß.

Zu Beginn begrüßte der Vorsitzende der Ortsunion, Hubertus Beier, den Referenten Martin Kamps und die vielen Besucher, die sich allgemein über die Pflegeversicherung und über die aktuellen Änderungen informieren wollten. Der Pflege- und Wohnberater Kamps ist als Mitarbeiter des Vereins „Alter und Soziales“ tätig. Er referierte über die Leistungen der Pflegeversicherung und beantwortete alle Fragen. Kamps erklärte die Neuerungen, wobei er zugab, dass die Bestimmungen „für Laien insgesamt sehr kompliziert“ sind. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass der Maßstab der Grad der Selbstständigkeit ist und nicht mehr der Zeitaufwand des Hilfsbedarfs. Anstelle der drei Pflegestufen gibt es jetzt fünf Pflegegrade. Während bisher die Begutachtung an den grundpflegerischen Verrichtungen der Körperpflege, Ernährung und Mobilität orientiert war, erfasst die neue Regelung auch den Unterstützungsbedarf zum Beispiel bei der Kommunikation, kognitiven Einschränkungen, der Gestaltung des Alltagslebens und der Pflege sozialer Kontakte.

Vor einer Antragstellung sollte man sich bei einer neutralen Stelle über die gesetzlichen Voraussetzungen beraten zu lassen. Wenn der Antrag gestellt worden ist, erfolgt die Begutachtung. Anschließend wird ein Bescheid zugestellt und falls ein Pflegegrad zuerkannt wurde, können Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. „Diese Leistungen wurden mit dem neuen Gesetz teilweise erheblich erhöht“, so Kamps.

Wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen, kann ein Pflegegeld gezahlt werden, wobei sich die Höhe nach dem Pflegegrad richtet. Das Pflegegeld kann auch mit den ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Mit den Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Die Höhe richtet sich wieder nach dem Pflegegrad; diese Leistung kann mit dem Pflegegeld kombiniert werden.

Falls die private Pflegeperson Urlaub macht oder vorübergehend selber krank wird, übernimmt die Pflegeversicherung (einen Teil) der Kosten für die Ersatzpflege. Diese sogenannte Verhinderungspflege kann auch durch einen Pflegedienst erfolgen.

Der Experte beendete seinen Vortrag mit dem Hinweis, dass bei allen Fragen zur Hilfs- und Pflegebedürftigkeit, zur Pflegeversicherung und zu bedarfsgerechter Wohnungsgestaltung eine neutrale und kostenlose Beratung im Gesundheitsamt der Stadt Ahlen angeboten wird. Bei Bedarf werden auch Hausbesuche angeboten.
Die Telefonnummer für Terminvereinbarungen lautet 0 25 81 / 53 50 29.