CDU-Fraktionsvorsitzender zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen

Wir wollen unsere Kommunalparlamente stärken.

Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen gegen die 2,5-Prozent- Sperrklausel in Kommunalparlamenten.

„Wir akzeptieren selbstverständlich die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gegen die 2,5-Prozent-Sperrklausel, obwohl wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten.

Die Sperrklausel hätte in erster Linie dafür gesorgt, dass die Räte und Kreistage nicht zersplittern. Die Arbeitsfähigkeit vieler Kommunalparlamente wird unter dem Einfluss vieler Kleinstparteien, Einzelmandatsträger und nicht fraktionsfähiger Gruppen erschwert. Teilweise ist die Entwicklung jetzt auch schon in Ahlen erkennbar, wie z. B. mit den beiden Einzelvertretern der ehemaligen Fraktion "Die Linke". Bei einer weiteren Zersplitterung des Ahlener Stadtrates ist die Handlungsfähigkeit zumindest gefährdet. Sitzungen könnten unverhältnismäßig in die Länge gezogen und Entscheidungen erschwert werden. Die ehrenamtliche Ratsarbeit würde somit noch mehr Zeit und Arbeit kosten.

Bei mir wächst damit auch die Sorge, dass sich überhaupt noch in der Zukunft genügend Kandidaten für dieses Ehrenamt finden werden.“

gez. Lehmann