Stellungnahme der CDU-Fraktion zur sog. "Mops-Affäre

 
Aus unserer Sicht handelt es sich hier um einen Vorgang, der - ohne dass es sich hierbei um eine abschließende rechtliche Wertung handelt - bei sachgerechter und gleichfalls sensibler Betrachtung der Gegebenheiten und sicherlich langjährigen Erfahrungen im Vollstreckungswesen, so nicht hätte geschehen müssen. Die Zuständigkeit für eine dientstrechtlichen Prüfung und Würdigung liegt hier klar bei unserem Bürgermeister in seiner Funktion als Hauptverwaltungsbeamter in der Stadtverwaltung.

Wir gehen davon aus, dass zzt. die erforderlichen Prüfungen mit Blick auf
a) Pfändungsvorgang,
b) Durchführung des Verkaufes und
c) mögliche Ansprüche des Käufers vorgenommen werden.

So ist es auch wenig zielführend mit emotional geprägten Sichtweisen und Schuldzuweisungen zu vorschnellen, und wechselnden Bewertungen zu kommen. Kreative Ansätze sind hier nicht gefragt. Die CDU Fraktion erwartet daher von der Verwaltung eine sachgerechte Aufarbeitung, Aufklärung und Information in Richtung der kommunalpolitischen Gremien und insbesondere der Öffentlichkeit.