Wie ist das mit der Wahl des 1.stellv. Bürgermeisters?

In Nordrhein-Westfalen (NRW) wählt der Stadtrat die stellvertretenden Bürgermeister gemäß §?67 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Wahl erfolgt aus der Mitte des Rates und für die Dauer der Wahlperiode.

Der Vorschlag für den Kandidaten kommt in der Regel entweder vom Bürgermeister selbst oder von einer Fraktion im Rat. Politische Parteien spielen dabei eine praktische Rolle: Sie schlagen häufig Kandidaten aus ihren Reihen vor, besonders die größeren Fraktionen, aber gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, dass der Kandidat einer bestimmten Partei angehören muss. Die Wahl selbst findet im Gemeinderat statt, in der Regel als geheime oder offene Abstimmung, je nach Geschäftsordnung. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhält. Der Ablauf läuft also so: Zunächst wird eine Sitzung des Gemeinderats einberufen, in der die Kandidaten vorgeschlagen werden. Anschließend stimmt der Rat über die vorgeschlagenen Kandidaten ab, und schließlich wird das Wahlergebnis bekanntgegeben, woraufhin der gewählte Stellvertreter sein Amt antreten kann. Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Gemeinderat wählt den ersten stellvertretenden Bürgermeister, Vorschläge kommen vom Bürgermeister oder von Fraktionen, Parteien stellen oft Kandidaten auf, und die Wahl erfolgt durch Mehrheit.

Typischer Ablauf innerhalb einer Partei

Schritt 1: Kandidatenfindung / Vorschlagsphase

  1. Mitglieder oder die Fraktion schlagen mögliche Kandidaten vor.
  2. Kriterien können sein: Erfahrung im Rat, fachliche Kompetenz, Akzeptanz bei anderen Fraktionen.
     

Schritt 2: Aufstellungsversammlung

  1. Die Fraktion kommen zusammen.
  2. Kandidaten stellen sich vor und erläutern ihre Ziele.

Meistens findet eine geheime Abstimmung unter den Mitgliedern statt, um den offiziellen Kandidaten zu bestimmen.
 

Schritt 3: Beschluss der Fraktion

  1. Die Fraktion (also die gewählten Ratsmitglieder der Partei) beschließt, welcher Kandidat offiziell vorgeschlagen wird.
  2. Häufig gilt hier Fraktionsdisziplin, sodass alle Mitglieder der Fraktion geschlossen für den vorgeschlagenen Kandidaten stimmen.
     

Schritt 4: Vorschlag im Gemeinderat

  1. Die Partei nominiert offiziell den Kandidaten bei der Gemeinderatssitzung, wo die Wahl formal erfolgt.

Andere Parteien können ebenfalls Kandidaten vorschlagen.