Wie ist das mit der Wahl des 1.stellv. Bürgermeisters?
In Nordrhein-Westfalen (NRW) wählt der Stadtrat die stellvertretenden Bürgermeister gemäß §?67 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Wahl erfolgt aus der Mitte des Rates und für die Dauer der Wahlperiode.
Der Vorschlag für den Kandidaten kommt in der Regel entweder vom Bürgermeister selbst oder von einer Fraktion im Rat. Politische Parteien spielen dabei eine praktische Rolle: Sie schlagen häufig Kandidaten aus ihren Reihen vor, besonders die größeren Fraktionen, aber gesetzlich ist es nicht vorgeschrieben, dass der Kandidat einer bestimmten Partei angehören muss. Die Wahl selbst findet im Gemeinderat statt, in der Regel als geheime oder offene Abstimmung, je nach Geschäftsordnung. Gewählt ist der Kandidat, der die Mehrheit der Stimmen erhält. Der Ablauf läuft also so: Zunächst wird eine Sitzung des Gemeinderats einberufen, in der die Kandidaten vorgeschlagen werden. Anschließend stimmt der Rat über die vorgeschlagenen Kandidaten ab, und schließlich wird das Wahlergebnis bekanntgegeben, woraufhin der gewählte Stellvertreter sein Amt antreten kann. Zusammengefasst lässt sich sagen: Der Gemeinderat wählt den ersten stellvertretenden Bürgermeister, Vorschläge kommen vom Bürgermeister oder von Fraktionen, Parteien stellen oft Kandidaten auf, und die Wahl erfolgt durch Mehrheit.
Typischer Ablauf innerhalb einer Partei
Schritt 1: Kandidatenfindung / Vorschlagsphase
Schritt 2: Aufstellungsversammlung
Meistens findet eine geheime Abstimmung unter den Mitgliedern statt, um den offiziellen Kandidaten zu bestimmen.
Schritt 3: Beschluss der Fraktion
Schritt 4: Vorschlag im Gemeinderat
Andere Parteien können ebenfalls Kandidaten vorschlagen.