Der Betriebsausschuss ist ein besonderer Ausschuss im Stadtrat, weil er sich nicht allgemeinpolitisch, sondern ganz konkret mit den städtischen Betrieben und Eigenbetrieben beschäftigt.
Aufgaben des Betriebsausschusses
1. Aufsicht und Kontrolle
- Überwacht die wirtschaftliche Führung des Eigenbetriebs.
- Prüft die Betriebswirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und Investitionsplanungen.
- Kontrolliert, ob der Betrieb ordnungsgemäß, sparsam und wirtschaftlich arbeitet.
- Begleitet die Umsetzung von strategischen Entscheidungen (z. B. Modernisierung, neue Gebührenmodelle).
2. Beratung und Beschlussfassung
- Berät über grundsätzliche Fragen der Betriebsführung.
- Kann (je nach Hauptsatzung oder Eigenbetriebssatzung) auch eigene Beschlüsse fassen, z. B.:
- über Investitionen bis zu einer bestimmten Summe,
- über Personalangelegenheiten im Betrieb,
- über Gebühren- oder Entgeltordnungen.
- Gibt dem Stadtrat Empfehlungen zu größeren Entscheidungen.
3. Verbindung zwischen Rat und Betrieb
- Der Ausschuss ist die Schnittstelle zwischen dem Stadtrat (politische Kontrolle) und der Betriebsleitung (wirtschaftliche Umsetzung).
- Er sorgt dafür, dass der Betrieb kommunalpolitische Ziele (z. B. Klimaschutz, Versorgungssicherheit, Bürgerfreundlichkeit) umsetzt.
- Er dient auch als Ansprechpartner für Bürgeranliegen rund um die Betriebe.
4. Zusammensetzung
- Besteht aus Mitgliedern des Stadtrats.
- Oft gehören auch Vertreter der Verwaltung oder Beschäftigte des Eigenbetriebs (mit beratender Stimme) dazu.
5. Rechtsgrundlage
Die Grundlage ist die jeweilige Gemeindeordnung des Bundeslandes und die Betriebssatzung des Eigenbetriebs.
Zum Beispiel:
NRW: § 114 ff. Gemeindeordnung NRW
Kurz gesagt:
Der Betriebsausschuss überwacht und begleitet die wirtschaftliche Führung der städtischen Eigenbetriebe – er sorgt dafür, dass kommunale Dienstleistungen (z. B. Abfall, Straßeninstandhaltung, etc.) wirtschaftlich, transparent und bürgerorientiert erbracht werden.