Der Finanz- und Personalausschuss ist einer der zentralsten Ausschüsse im Stadtrat – er befasst sich mit dem Geld und den Beschäftigten der Stadt, also mit allem, was die kommunale Haushalts-, Finanz- und Personalpolitik betrifft.
Aufgaben des Finanz und Personalausschusses
1. Finanzen und Haushalt
- Der Ausschuss überwacht und berät alle Fragen rund um die Haushaltsführung der Stadt:
- Beratung und Vorbereitung des städtischen Haushaltsplans
→ Er prüft, wie Einnahmen und Ausgaben geplant sind (Steuern, Gebühren, Zuschüsse, Investitionen).
- Überwachung der Haushaltsausführung
→ Kontrolliert, ob die Verwaltung den Haushalt ordnungsgemäß umsetzt.
- Empfehlungen an den Stadtrat zur Genehmigung des Haushalts.
- Prüfung von Investitionen und größeren Anschaffungen (z. B. Bauprojekte, Grundstückskäufe).
- Entscheidung über Zuschüsse an Vereine, Verbände oder Einrichtungen, soweit es um Finanzfragen geht.
- Gebühren, Steuern und Abgaben
→ z. B. Festsetzung oder Änderung von Hebesätzen (Grundsteuer, Gewerbesteuer), Entgelten oder Beiträgen.
- Haushaltskonsolidierung
→ Maßnahmen zur Einsparung oder Effizienzsteigerung bei knappen Kassen.
2. Personalangelegenheiten
- Der zweite große Aufgabenbereich betrifft die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung:
- Grundsätzliche Personalplanung und Personalentwicklung.
- Organisation der Verwaltung (z. B. neue Stellen, Umstrukturierungen, Digitalisierungsprozesse).
- Beschluss über Stellenplan im Rahmen des Haushalts.
- Beteiligung an Einstellungen oder Beförderungen in höheren Dienststellen (je nach Hauptsatzung).
- Arbeits- und Tarifangelegenheiten, Zusammenarbeit mit dem Personalrat.
- Fort- und Weiterbildung, Ausbildung, Gleichstellung und Gesundheitsmanagement.
3. Beteiligungs- und Vermögensverwaltung
- Kontrolle und Beratung bei städtischen Beteiligungen (z. B. Stadtwerke, Wohnungsbaugesellschaften).
- Vermögensverwaltung, z. B. Grundstücke, Immobilien, Beteiligungen.
- Begleitung von Privatisierungen oder Rekommunalisierungen.
4. Beratung, Kontrolle und Transparenz
- Der Ausschuss berät den Stadtrat in allen Finanz- und Personalfragen.
- Er überwacht die Verwaltung, insbesondere das Kassenwesen, die Haushaltsdisziplin und Personalwirtschaft.
- Er kann in bestimmten Fällen selbst beschließen (z. B. über kleinere Ausgaben oder Personalmaßnahmen).
5. Funktion im Stadtratsgefüge
- Der Finanz- und Personalausschuss ist oft ein sogenannter „Pflichtausschuss“, also in jeder größeren Kommune vorgesehen.
- Er hat eine Schlüsselrolle, weil fast alle anderen Ausschüsse von seinen Entscheidungen abhängig sind (z. B. Finanzierung von Schulprojekten, Umweltmaßnahmen, Kulturförderung).
Kurz gesagt:
Der Finanz- und Personalausschuss ist das wirtschaftliche und organisatorische Herz des Stadtrats – er sorgt dafür, dass die Stadt solide finanziert, effizient verwaltet und gut mit Personal ausgestattet ist.