Konzept für eine Forcierung der Eigenstromerzeugung in Ahlen

CDU stellt den 3. Antrag einer kleinen Serie zur Erstellung eines Konzeptes zur Forcierung der Eigenstromerzeugung in der Stadt Ahlen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Ahlen beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept zur Forcierung der Eigenstromerzeugung in der Stadt Ahlen erstellt. Das Konzept soll sich auf die nachstehend genannten 4 Bereiche konzentrieren:

1. Eigenstromerzeugung auf Dächern und Wandflächen städtischer Gebäude sowie auf Freiflächen im Eigentum der Stadt oder städtischer Beteiligungen.

Die Eigenstromerzeugung auf Dächern und geeigneten Wandflächen städtischer Gebäude sowie auf Freiflächen im Eigentum der Stadt oder städtischer Beteiligungen soll forciert werden. Hierzu legt die Verwaltung zeitnah eine Übersicht über den Stand der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Eigenbedarfsdeckung auf allen geeigneten städtischen Liegenschaften (z. B. Kitas und Schulen) sowie auf geeigneten Freiflächen vor. Dargestellt werden sollen insbesondere die voraussichtlichen Eigenverbrauchsquoten und die individuellen Wirtschaftlichkeitsprognosen der Anlagen.

2. Eigenstromerzeugung auf Sportflächen wie z. B. Dächern oder Tribünen von Sport- und Freizeitanlagen.

Des Weiteren legt die Verwaltung ebenfalls zeitnah eine Übersicht über den Stand der Planung und Errichtung von Photovoltaikanlagen zu einer möglichst optimalen Abdeckung des Stromeigenbedarfs auf allen geeigneten Sportflächen vor. Dazu wird die Verwaltung, möglichst gemeinsam mit den Sportvereinen, ein Konzept zur Nutzung von Dächern, Tribünen und Wandflächen von Sport- und Freizeitanlagen für die Installation von Photovoltaikanlagen erarbeiten. Dargestellt werden sollen auch hier die voraussichtlichen Eigenverbrauchsquoten und die individuellen Wirtschaftlichkeitsprognosen der Anlagen.

3. Eigenstromerzeugung auf Dächern und Wandflächen von Gewerbebetrieben.

Im Rahmen des „Konzeptes zur Forcierung der Eigenstromerzeugung in Ahlen“, werden Gewerbebetriebe zur wirtschaftlichen Nutzung von Photovoltaikanlagen auf eigenen Dächern und Wandflächen angeregt und aktiv beraten.

4. Etablierung der Eigenstromversorgung in Wohn- bzw. Gewerbeprojekten als Mieterstrommodelle bzw. Quartierslösungen.

Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit den Stadtwerken Ahlen und den Wohnungsbaugesellschaften ein mit dem aktuellen EEG kompatibles Mieterstrommodell bzw. eine Quartierslösung zu erarbeiten. Die erarbeiteten Lösungen sollen möglichst in Form einer „Blaupause“ auf andere Wohnimmobilien oder Wohn- und Gewerbeprojekte als Mieterstrom- bzw. Quartierslösungen übertragbar sein. Durch diese Vorgehensweise ist zu erwarten, dass sich das Konzept auf weitere Interessierte übertragen lässt und sich somit multipliziert. Ziel ist es, damit einem möglichst hohen Anteil der Ahlener Bevölkerung eine Beteiligung an der Stromerzeugung durch Photovoltaik inkl. Eigenstromverbrauch zu ermöglichen.

Begründung:

Um die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Stadt Ahlen zu forcieren, ist eine breite Beteiligung eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür, um die lokalen Potenziale für Strom aus erneuerbaren Energien optimal zu heben. Aus diesem Grund ist die Errichtung von Photovoltaikanlagen prioritär umzusetzen, das Thema auf eine breitere Basis zu stellen und umfänglich darüber zu berichten.

Für die Stromerzeugung aus Photovoltaik eröffnet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Hausbesitzern die Möglichkeit, Strom mittels einer PV-Anlage auf dem eigenen Dach zu erzeugen und den nicht selbst verbrauchten Strom mit einer kostendeckenden Vergütung ins Netz einzuspeisen. Durch die stetig verbesserten Anreize, möglichst einen erheblichen Teil des erzeugten Stroms im eigenen Haus zu nutzen, um die Stromnetze zu entlasten, wurde Stromerzeugung aus Photovoltaik faktisch zu einem Privileg für Einfamilienhausbesitzer.

Über 50% der Deutschen leben zur Miete, in Großstädten über 70%. Damit sich auch diese Mehrheit an der Stromerzeugung durch Photovoltaik auf dem Dach, unter dem sie wohnen, beteiligen und von ihr profitieren können, wurde daher in der Verbesserung des EEG im Jahr 2017 das Instrument des Mieterstroms oder Quartiersstroms eingeführt. Diese Regelungen wurden Anfang des Jahres mit der Novellierung des EEG 2021 noch einmal deutlich verbessert.

Nun ist das Thema Mieterstrom auch für Wohnungsunternehmen interessant, denn der geänderte § 9 GewStG beseitigt ein ehemaliges KO-Kriterium der Wohnungsunternehmen in Bezug auf Mieterstrom. Der Bundestag hat entsprechende Regelungen beschlossen, wonach Wohnungsunternehmen künftig bis zu zehn Prozent aller Einnahmen aus der Lieferung von selbst produziertem Ökostrom an ihre Mieter erzielen dürfen, ohne dass dadurch auch die Mieteinkünfte gewerbesteuerlich belastet werden.

Durch Mieterstrommodelle/Quartierslösungen können Mieter/innen und Pächter/innen finanziell vom Wegfall der Netzentgelte profitieren, wenn der Strom nicht durch das öffentliche Netz geleitet, sondern vor Ort selbst genutzt wird. Sie erhalten somit Strom zu einem Preis, der in der Regel deutlich unter dem Preis des Grundtarifes liegt. Sie müssen sich nicht beteiligen, sondern bleiben frei in der Wahl ihres Anbieters. Der Betreiber der Anlage erhält zudem einen „Mieterstromzuschlag“.
Betreiber kann im Prinzip auch jeder sein, dem ein Hauseigentümer sein Dach gegen eine Pacht überlässt.

Wegen der technischen und rechtlichen Komplexität (Auslegung der Anlage, Einsatz von Speichern, Einspeisung von Überschüssen bzw. Bezug von Reststrom unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen) empfiehlt sich die Beteiligung eines erfahrenen Contractors. In verschiedenen deutschen Städten übernehmen die regionalen Stadtwerke die Aufgabe des Contractings und kümmern sich um Beratung, Errichtung, Betrieb und Abrechnung von Mieterstromanlagen. Daher legen wir Wert darauf, dass die Stadtwerke diese Rolle übernehmen.

Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, allen Bürgern sehr zeitnah eine möglichst hohe Verfügbarkeit von selbst erzeugtem Strom zu ermöglichen.

Wir würden uns über eine schnelle Realisierung freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Lehmann
Fraktionsvorsitzender

Weitere Informationen: 

www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Mieterstrom/faq-mieterstrom.html

www.bra.nrw.de/energie-bergbau/foerderinstrumente-fuer-dieenergiewende/foerderung-von-stationaeren-elektrischen-batteriespeichern-verbindungmit-einer-neu-zu-errichtenden

energietools.ea-nrw.de/_database/_data/datainfopool/g-9.pdf